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Erste Schritte.

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Übersicht

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Bestattung ist kein leichter Schritt – kann aber eine große Entlastung für Ihre Angehörigen sein.
Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie Ihre Wünsche frühzeitig fest und schaffen Klarheit für später.

Patientenverfügung

In Würde gehen

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Erbrecht

Der letzte Wille

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Kinder und der Tod

Wie wir es erklären

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Beileidsbekundung

Beileid richtig ausdrücken

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Bestattungsarten

Die verschiedenen Formen

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Bestattungskosten

Wir informieren Sie

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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten.

Weitere Informationen

Für weiterführende Informationen stehen Ihnen staatliche und kirchliche Angebote zur Verfügung, die Sie bei der Erstellung unterstützen.

Staatliche Informationen Kirchliche Informationen

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Erben und Vererben

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge und bestimmt, wer erbberechtigt ist.

Erben 1. Ordnung

Kinder, Enkel und weitere direkte Nachkommen des Verstorbenen.

Erben 2. Ordnung

Eltern sowie Geschwister, Neffen und Nichten – wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind.

Erben 3. Ordnung

Großeltern sowie Onkel, Tanten und Cousins.

Erben 4. Ordnung

Urgroßeltern und deren Nachkommen.

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Kinder und der Tod

Wie wir mit Kindern über Abschied sprechen können.

Der Umgang mit Tod und Trauer ist für Kinder oft schwer zu verstehen. Umso wichtiger ist es, ehrlich und einfühlsam mit ihnen zu sprechen.

 

Kinder sollten in solchen Situationen ernst genommen werden. Bilder, einfache Worte und Beispiele können helfen, das Geschehen begreifbar zu machen.

Auch Rituale spielen eine wichtige Rolle. Der Besuch am Grab oder das Anzünden einer Kerze kann Kindern helfen, ihre Gefühle auszudrücken und mit der Trauer umzugehen. Wichtig ist vor allem, dass sie spüren: Sie sind nicht allein.

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Beileid ausdrücken

Eine Kondolenz zeigt den Angehörigen, dass sie in ihrer Trauer nicht allein sind.

Unterstützung anbieten

Ein konkretes Angebot zur Hilfe im Alltag wird von Angehörigen oft sehr geschätzt.

Mitgefühl zeigen

Ein kurzer Satz, ein Händedruck oder eine Umarmung können bereits viel ausdrücken.

Erinnerungen teilen

Persönliche Erinnerungen an den Verstorbenen geben Trost und zeigen Verbundenheit.

Schriftliche Worte finden

Eine Karte oder ein Brief bietet Raum, Gedanken und Gefühle in Ruhe auszudrücken.

Ehrliche Worte sind oft wertvoller als perfekte Sätze.

Es kommt nicht auf die perfekte Formulierung an, sondern auf Ehrlichkeit und Mitgefühl. Schreiben Sie so, wie es sich für Sie richtig anfühlt.

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Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die klassische Form der Beisetzung.


Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt – ein fester Ort, der Angehörigen als Platz der Erinnerung und des Gedenkens dient.

 

Viele Menschen schätzen die Möglichkeit eines persönlichen Grabes, das besucht und gepflegt werden kann.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert und die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt – zum Beispiel auf einem Friedhof, im Kolumbarium oder auf See.

 

Diese Form bietet vielfältige Möglichkeiten der individuellen Gestaltung.

 

Wir arbeiten dabei eng mit der Feuerbestattung Sauerland zusammen, deren Gesellschafter wir sind.

Seebestattung

Die Seebestattung erfolgt nach der Einäscherung auf See.


Die Urne wird dem Meer übergeben – ein Abschied in ruhiger, natürlicher Umgebung.

 

Für viele Angehörige ist dies eine besondere und persönliche Form des Gedenkens, insbesondere bei einer Verbindung zum Meer oder zur Natur.

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Bestattungskosten

Wie wird abgerechnet?

 

Wir informieren Sie vorab transparent über alle entstehenden Kosten – einschließlich der Friedhofsgebühren in Plettenberg und Umgebung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Möglichkeiten entspricht.

 

Über unseren Partner Adelta.Finanz AG bieten wir flexible Zahlungsoptionen:

  • Grundsätzlich 21 Tage Zahlungsziel – in Sonderfällen verlängerbar auf bis zu 90 Tage
  • Teilzahlungsmöglichkeiten mit einer Laufzeit von 3 bis 24 Monaten

So erleichtern wir Ihnen den Rechnungsausgleich in einer ohnehin schweren Zeit – bequem und unbürokratisch.

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